Reiserecht in Deutschland
Bis zur Einführung des neuen Reiserechts konnten Ansprüche und Forderungen nach Schadensersatz nur bei einer Pauschalreise geltend gemacht werden. Wenn Sie den Urlaub hingegen aus einzelnen Bausteinen individuell gebucht haben, war es schwierig bis unmöglich, den Rechtsanspruch durchzusetzen und gegen offenkundige Reisemängel vorzugehen. Auch eine Reisepreisminderung durch den Reiseveranstalter wurde nur gewährt, wenn die Reise pauschal gebucht und aus einzelnen Modulen zusammengestellt worden war. Das neue Reiserecht in Deutschland beinhaltet eine dritte Kategorie für einen rechtssicheren und sorgenfreien Urlaub. Sie müssen nicht länger pauschal buchen, um sich gegen Mängel abzusichern. Ebenso müssen Sie nicht länger auf Ihre berechtigten Ansprüche verzichten, wenn Sie online oder im Reisebüro einen Reisevertrag aus verschiedenen Modulen abschließen. Denn durch die Rechtsform verbundene Reiseleistung sind Reiseveranstalter fortan verpflichtet, dem Vermittler - in den meisten Fällen dem Reisebüro - eine Insolvenzabsicherung vorzuweisen. Für Reisende bietet die neue Rechtsform einige Vorteile bezüglich Schadensersatz und einer Reisepreisminderung, wenn die Gegebenheiten im Urlaub nicht der Buchung entsprechen oder wenn zum Beispiel die Fluggesellschaft insolvent geht.